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Wissenswertes über:

EU-Anerkennung der Irland-Insolvenz – rechtssicher

EU-Insolvenz – Anerkennung in Deutschland & der EU praktisch umsetzen

Sie haben (oder planen) ein Insolvenzverfahren in einem EU-Staat und möchten die Entscheidung in Deutschland/EU wirksam machen? Kanzlei Globex & Partner strukturiert Übersetzungen, Nachweise & Mitteilungen – damit die Wirkung nachweisbar ankommt.

Grundlagen Schritte Kostenlose Ersteinschätzung

Was bedeutet „EU-Anerkennung“ in der Praxis?

  • Ziel: Eine ausländische (EU) Entscheidung so umsetzen, dass deutsche Gläubiger, Vollstreckungsorgane und ggf. Register diese berücksichtigen.
  • Voraussetzung: Korrekte Zuständigkeit (COMI) und formgerechte Entscheidung/Verfahrensdokumente.
  • Umsetzung: Beglaubigte Übersetzungen, Nachweispaket, gezielte Mitteilungen, Zugangsbelege – plus ggf. Rückfragen-Management.

Irland als Verfahrensstaat? Siehe EU-Insolvenz & Irland und Anerkennung Irland → DE/EU.

EU-Anerkennung in 6 Schritten

  1. Kerndokumente sichern: Entscheidung/Order, relevante Verfahrensauszüge, ggf. Bestätigungen des Gerichts/Verwalters.
  2. Übersetzungen bündeln: Nur erforderliche Teile beglaubigt übersetzen lassen; Übersetzungsregister führen.
  3. Nachweispaket erstellen: Deckblatt (Kurzfall, Rechtsgrund, Aktenzeichen), Liste der Gläubiger/Stellen, Kopien & Übersetzungen, Versandplan.
  4. Mitteilungen versenden: Gläubiger, Vollstreckungsorgane, ggf. Register/Schufa – mit Sende-/Zugangsbelegen.
  5. Rückfragen managen: Nachweiskette parat, Fristen tracken, konsistent antworten.
  6. Bonität aktualisieren: Nach Anerkennung schrittweise Einträge aktualisieren (sofern relevant) – Status dokumentieren.

Welche Dokumente werden typischerweise benötigt?

  • Gerichtliche Entscheidung (z. B. Restschuldbefreiung/Order) und relevante Auszüge aus dem Verfahren
  • Ident- und Aktennachweise (Name, Referenz/Aktenzeichen, Adressen)
  • Beglaubigte Übersetzungen der Kerndokumente (bedarfsgerecht, gebündelt)
  • Adress- & Empfängerliste (Gläubiger, Vollstreckungsstellen, ggf. Register/Schufa)
  • Versand- & Zugangsbelege (Einschreiben, Zustellnachweise, E-Mail-Protokolle)

Vorlagen & Mustertexte: Gläubigerkommunikation

Wen muss ich informieren?

Gläubiger & Beitreiber

Banken, Inkasso, Versorger, Vermieter, private Gläubiger – jeweils mit Referenz/IK-Nummer.

Vollstreckungsorgane

Gerichte, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsstellen (laufende Maßnahmen stoppen/prüfen lassen).

Register/Bonität

Ggf. Auskunfteien/Branchenregister (Einzelfall); Nachweise zielgerichtet bereitstellen.

Best Practices – damit die Wirkung ankommt

  • Nur Notwendiges übersetzen: Kosten sparen, Fokus halten.
  • Konsistenz prüfen: Namen, Beträge, Aktenzeichen, Daten – keine Widersprüche.
  • Fristenmonitoring: Kalender + Nachweismatrix; Rückfragen schriftlich beantworten.
  • Standardisierte Schreiben: einheitlicher Aufbau, klare Rechtsgrundlage, Checkliste beilegen.
  • Anerkennung ab Tag 1 mitplanen: Dokumente schon verfahrensbegleitend „anerkennungsfähig“ sichern.

Leitfäden: Checkliste · Verfahren

FAQ: EU-Anerkennung

Gilt die EU-Entscheidung „automatisch“ in Deutschland?

Die praktische Wirkung erfordert regelmäßig beglaubigte Übersetzungen und gezielte Mitteilungen mit Zugangsbelegen. Wir strukturieren das Nachweispaket und die Versandkette.

Muss alles übersetzt werden?

Nein. In der Praxis genügen die Kerndokumente (Entscheidung/Order, relevante Auszüge) – beglaubigt und gebündelt.

Was ist, wenn ein Gläubiger nicht reagiert?

Nachhalten mit zweitem Schreiben/Frist, Belege sichern, ggf. zuständige Stelle einbeziehen. Konsistenz & Nachweiskette sind entscheidend.

EU-weit wirksam handeln – mit Globex & Partner

Wir bündeln Übersetzungen, erstellen Ihr Anerkennungspaket und steuern die Kommunikation – rechtssicher, diskret, remote. Auf Wunsch inkl. Irland-Setup.

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