Schließen

Wissenswertes über:

Gerichtliche Anerkennung der Irland-Insolvenz in der EU

Gerichtliche Anerkennung einer irischen Privatinsolvenz in Deutschland/EU

Kanzlei Globex & Partner begleitet Sie vom Beschluss bis zur praktischen Umsetzung in Deutschland/EU: Unterlagen sichern, Übersetzungen, Mitteilungen & formgerechte Nachweise – strukturiert, zügig, rechtssicher.

Kostenlose Ersteinschätzung Checkliste Anerkennung

Kurzüberblick

  • Voraussetzung: Zuständiger irischer Beschluss + stimmige COMI-Dokumentation (Voraussetzungen)
  • Unterlagen: Beschluss/Order, Verfahrensauszug, Zustell-/Fristnachweise, beglaubigte Übersetzungen (wo verlangt)
  • Prozess: Unterlagen sichern → Übersetzen → zuständige Stellen informieren → Akten konsistent halten
  • Ziel: Anerkennung praktisch durchsetzen (Register/Schufa, Gläubiger, Vollstreckungsstellen)

Was muss für die Anerkennung vorliegen?

  • Zuständigkeit/COMI schlüssig: Ihr Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen wurde in Irland belegt (Legalität & Anerkennung).
  • Formgerechter Beschluss: Gerichtliche Entscheidung/Order mit den relevanten Angaben (Verfahrensdaten, Beteiligte, Wirkung).
  • Nachvollziehbare Verfahrensakte: Antrag, Gläubigerkommunikation, Fristen und Zustellungen sind dokumentiert.
  • Übersetzungen/Beglaubigungen: Wo verlangt, werden beglaubigte Übersetzungen und Bestätigungen beigefügt.

Typische Unterlagen für die Anerkennung

  • Gerichtliche Entscheidung (Order/Judgment) – vollständige Fassung
  • Verfahrens-/Registerauszug (sofern verfügbar)
  • Nachweise über Zustellung/Fristen (Gläubiger/Parteien)
  • Identitäts- & COMI-Nachweise (konsistentes Gesamtbild)
  • Beglaubigte Übersetzungen der maßgeblichen Dokumente

Tipp: Dokumente sofort nach Beschluss konsolidieren – spart Zeit in den DE-/EU-Prozessen.

Schritt-für-Schritt zur praktischen Anerkennung

  1. Beschluss & Akte sichern: Vollständige Entscheidung + relevante Anhänge/Verfahrensauszüge.
  2. Übersetzungen & Beglaubigungen: Juristisch relevante Teile beglaubigt übersetzen lassen (bedarfsgerecht bündeln).
  3. Mitteilungen an Stellen: Informieren, je nach Fall, u. a. Gläubiger, Vollstreckungsorgane, ggf. Register/Schufa.
  4. Konsistenz prüfen: COMI-/Verfahrensdarstellung muss zu früheren Angaben passen (Widersprüche vermeiden).
  5. Nachsteuerung: Rückfragen beantworten, fehlende Nachweise nachreichen, Unterlagen-Set aktuell halten.

Wir begleiten Sie durch alle Schritte – inkl. Vorlagen & standardisierten Anschreiben.

Häufige Fehler – so vermeiden Sie Verzögerungen

  • Unvollständige Beschlussunterlagen oder fehlende Anlagen
  • Keine/zu späte beglaubigte Übersetzungen bei angeforderten Dokumenten
  • COMI-Widersprüche zwischen Irland-Akte und deutschen Angaben
  • Unkoordinierte Gläubigerkommunikation ohne Fristen- & Nachweisführung

Mehr dazu: Was beachten? · Gläubigerkommunikation

Zeitrahmen & Kosten – realistisch bleiben

  • Zeitrahmen: häufig wenige Wochen bis wenige Monate – abhängig von Dokumentenlage, Übersetzungen, Rückfragen.
  • Kostenfaktoren: Übersetzungen/Beglaubigungen, Versand/Logistik, optional anwaltliche Begleitung.

Individueller Plan: kostenlose Ersteinschätzung · Überblick Kosten

Anerkennung schnell & sauber umsetzen

Globex & Partner strukturiert Ihr Anerkennungspaket, managt Übersetzungen/Beglaubigungen, erstellt Mitteilungen und hält die Akte konsistent – bis zur praktischen Wirkung in Deutschland/EU.

Jetzt Ersteinschätzung anfragen