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Wissenswertes über:

Bankrott im Ausland anmelden – geht das?

Kann man Bankrott im Ausland anmelden?

Viele Schuldner stellen sich die Frage: „Kann ich meinen Bankrott im Ausland anmelden und dort schneller schuldenfrei werden?“ Kanzlei Globex & Partner klärt auf, welche Möglichkeiten es gibt, wie die rechtliche Lage aussieht und warum die Privatinsolvenz in Irland eine attraktive Lösung ist.

Bankrott vs. Privatinsolvenz im Ausland

Der Begriff Bankrott wird oft umgangssprachlich verwendet, ist aber rechtlich meist mit strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Insolvenz verbunden. Für Privatpersonen ist die Privatinsolvenz oder EU-Insolvenz der korrekte und legale Weg.

In Ländern wie Irland ist es möglich, die Schulden in einem rechtlich anerkannten Verfahren innerhalb von 12 Monaten vollständig zu regulieren – mit gerichtlicher Anerkennung in Deutschland.

Ist die Anmeldung von Bankrott im Ausland legal?

Eine direkte Bankrott-Anmeldung ist im Ausland nicht möglich. Was Sie jedoch tun können: Eine Insolvenz im Ausland beantragen. Dank der EU-Insolvenzverordnung wird eine in Irland durchgeführte Privatinsolvenz automatisch in allen EU-Staaten anerkannt. Damit ist der Weg vollständig legal und rechtssicher.

Häufige Fragen zur Anmeldung von Bankrott im Ausland

Kann ich einfach Bankrott in einem anderen Land anmelden?

Nein. Sie können jedoch ein offizielles Insolvenzverfahren – etwa die Privatinsolvenz in Irland – durchlaufen, das EU-weit anerkannt wird.

Welche Vorteile bietet eine Insolvenz im Ausland?

In Irland dauert das Verfahren nur 12 Monate und führt zu einer rechtssicheren Restschuldbefreiung, die auch in Deutschland gilt.

Ist es legal, die Insolvenz im Ausland zu nutzen?

Ja. Dank der EU-Insolvenzverordnung ist das Verfahren in allen EU-Staaten rechtswirksam anerkannt.

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