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Wissenswertes über:

Was ist eine EU-Insolvenz? Einfach erklärt

Was ist eine EU-Insolvenz?

Unter EU-Insolvenz versteht man ein Insolvenzverfahren in einem EU-Mitgliedstaat, das grenzüberschreitende Wirkung entfalten soll – etwa weil Gläubiger in mehreren EU-Ländern sitzen oder die Entscheidung in Deutschland praktisch gelten muss. Kanzlei Globex & Partner plant Zuständigkeit (COMI), steuert das Verfahren und setzt die EU-Anerkennung strukturiert um.

Definition & Abgrenzung Kernelemente Kostenlose Ersteinschätzung

Definition & Abgrenzung

  • Was es ist: Ein nationales Verfahren in einem EU-Staat (z. B. Irland), dessen Entscheidung nach praktischer Anerkennung in anderen EU-Ländern wirkt.
  • Was es nicht ist: Keine „europäische Einheits-Insolvenz“. Es gilt stets das Recht des zuständigen Staates.
  • Wann relevant: Internationale Gläubiger, Vollstreckung im EU-Ausland, Bedarf an Tempo/Planbarkeit und EU-weiter Wirkung.

Die 5 Kernelemente einer EU-Insolvenz

1) Zuständigkeit (COMI)

Der Centre of Main Interests muss tatsächlich gelebt und belegt sein (Arbeit, Wohnen, Finanzen, Anwesenheit).

COMI & Voraussetzungen

3) Gläubigerkommunikation

Standardisierte Schreiben, Sende-/Zugangsbelege, konsistente Daten – international einheitlich.

Vorlagen & Best Practices

4) Übersetzungen

Nur Kerndokumente beglaubigt und gebündelt übersetzen – Budget schonen, Wirkung sichern.

Kosten & Effizienz

5) EU-Anerkennung

Nachweispaket, gezielte Mitteilungen, Fristenmonitoring – damit die Entscheidung praktisch in DE/EU gilt.

Anerkennung umsetzen

Nationales Verfahren (DE) vs. EU-Insolvenz (z. B. Irland)

Aspekt Deutschland EU-Insolvenz (z. B. Irland)
Wirkung im Ausland Begrenzt EU-weit umsetzbar (mit Anerkennung)
Planbarkeit/Tempo Einzelfallabhängig Hoch bei tragfähigem COMI
Flexibilität Begrenzt Plan/Vergleich als Hebel
Übersetzungsbedarf Selten Nur Kerndokumente, gebündelt

Direkter Vergleich: Deutschland vs. Irland

Für wen ist eine EU-Insolvenz geeignet?

  • Mehrere EU-Gläubiger oder Vollstreckung im Ausland
  • COMI lässt sich in einem EU-Staat belastbar darstellen (auch ohne Dauerumzug)
  • Ziel: Tempo, Planbarkeit, EU-weite Wirkung
  • Option auf Vergleich/Insolvenzplan (Einmalquote, Raten, Mischform)

Vom Begriff zur Umsetzung – in 6 Schritten

  1. Eignungscheck & Strategie: Ziele, Risiken, Zeit-/Kostenrahmen (Checkliste)
  2. COMI-Plan: Arbeit, Wohnen, Finanzen, Anwesenheit konsistent belegen (Details)
  3. Antrag vorbereiten: Gläubigerliste, Belege, Übersetzungsplanung (Ablauf)
  4. Filing & Kommunikation: form-/fristgerecht; standardisierte Schreiben (Vorlagen)
  5. Plan/Vergleich (optional): Quote/Raten/Drittmittel kalkulieren (mehr)
  6. EU-Anerkennung: Nachweispaket & Mitteilungen an DE/EU-Stellen (so geht’s)

Häufige Missverständnisse

  • „Automatische EU-Wirkung“: In der Praxis braucht es Anerkennungsschritte.
  • „Briefkasten genügt“: COMI erfordert gelebte Substanz & Belege.
  • „Alles übersetzen“: Meist genügen Kerndokumente – beglaubigt und gebündelt.

Jetzt Klarheit gewinnen – mit Globex & Partner

Wir übersetzen die Grundlagen in konkretes Handeln: COMI-Plan, Filing, Kommunikation, Plan/Vergleich und EU-Anerkennung – rechtssicher, diskret, remote.

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