Wissenswertes über:
Was ist eine EU-Insolvenz? Einfach erklärt
Was ist eine EU-Insolvenz?
Unter EU-Insolvenz versteht man ein Insolvenzverfahren in einem EU-Mitgliedstaat, das grenzüberschreitende Wirkung entfalten soll – etwa weil Gläubiger in mehreren EU-Ländern sitzen oder die Entscheidung in Deutschland praktisch gelten muss. Kanzlei Globex & Partner plant Zuständigkeit (COMI), steuert das Verfahren und setzt die EU-Anerkennung strukturiert um.
Definition & Abgrenzung Kernelemente Kostenlose Ersteinschätzung
Definition & Abgrenzung
- Was es ist: Ein nationales Verfahren in einem EU-Staat (z. B. Irland), dessen Entscheidung nach praktischer Anerkennung in anderen EU-Ländern wirkt.
- Was es nicht ist: Keine „europäische Einheits-Insolvenz“. Es gilt stets das Recht des zuständigen Staates.
- Wann relevant: Internationale Gläubiger, Vollstreckung im EU-Ausland, Bedarf an Tempo/Planbarkeit und EU-weiter Wirkung.
Die 5 Kernelemente einer EU-Insolvenz
1) Zuständigkeit (COMI)
Der Centre of Main Interests muss tatsächlich gelebt und belegt sein (Arbeit, Wohnen, Finanzen, Anwesenheit).
2) Nationales Verfahren
Form- & fristgerechtes Filing nach dem Recht des Verfahrensstaats (z. B. Irland).
3) Gläubigerkommunikation
Standardisierte Schreiben, Sende-/Zugangsbelege, konsistente Daten – international einheitlich.
4) Übersetzungen
Nur Kerndokumente beglaubigt und gebündelt übersetzen – Budget schonen, Wirkung sichern.
5) EU-Anerkennung
Nachweispaket, gezielte Mitteilungen, Fristenmonitoring – damit die Entscheidung praktisch in DE/EU gilt.
Nationales Verfahren (DE) vs. EU-Insolvenz (z. B. Irland)
Aspekt | Deutschland | EU-Insolvenz (z. B. Irland) |
---|---|---|
Wirkung im Ausland | Begrenzt | EU-weit umsetzbar (mit Anerkennung) |
Planbarkeit/Tempo | Einzelfallabhängig | Hoch bei tragfähigem COMI |
Flexibilität | Begrenzt | Plan/Vergleich als Hebel |
Übersetzungsbedarf | Selten | Nur Kerndokumente, gebündelt |
Direkter Vergleich: Deutschland vs. Irland
Für wen ist eine EU-Insolvenz geeignet?
- Mehrere EU-Gläubiger oder Vollstreckung im Ausland
- COMI lässt sich in einem EU-Staat belastbar darstellen (auch ohne Dauerumzug)
- Ziel: Tempo, Planbarkeit, EU-weite Wirkung
- Option auf Vergleich/Insolvenzplan (Einmalquote, Raten, Mischform)
Vom Begriff zur Umsetzung – in 6 Schritten
- Eignungscheck & Strategie: Ziele, Risiken, Zeit-/Kostenrahmen (Checkliste)
- COMI-Plan: Arbeit, Wohnen, Finanzen, Anwesenheit konsistent belegen (Details)
- Antrag vorbereiten: Gläubigerliste, Belege, Übersetzungsplanung (Ablauf)
- Filing & Kommunikation: form-/fristgerecht; standardisierte Schreiben (Vorlagen)
- Plan/Vergleich (optional): Quote/Raten/Drittmittel kalkulieren (mehr)
- EU-Anerkennung: Nachweispaket & Mitteilungen an DE/EU-Stellen (so geht’s)
Häufige Missverständnisse
- „Automatische EU-Wirkung“: In der Praxis braucht es Anerkennungsschritte.
- „Briefkasten genügt“: COMI erfordert gelebte Substanz & Belege.
- „Alles übersetzen“: Meist genügen Kerndokumente – beglaubigt und gebündelt.
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