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Wissenswertes über:

EU-Insolvenzrecht – was gilt?

EU-Insolvenzrecht – Zuständigkeit, Verfahren & Anerkennung im Überblick

Wie greifen die rechtlichen Leitplanken bei grenzüberschreitenden Insolvenzen in der EU? Kanzlei Globex & Partner erklärt die Kernprinzipien – von COMI/Zuständigkeit über Haupt-/Sekundärverfahren bis zur praktischen Anerkennung in Deutschland.

Grundlagen Zuständigkeit (COMI) Anerkennung Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtliche Grundlagen in der EU – das sollten Sie kennen

  • Grenzüberschreitender Bezug: Relevanz, wenn Schuldner, Vermögen oder Gläubiger in mehreren EU-Staaten sitzen (Insolvenz im Ausland).
  • Haupt- & Sekundärverfahren: Primärzuständigkeit im COMI-Staat; daneben mögliche Sekundärverfahren an Orten mit wesentlichen Vermögenswerten.
  • Wirkung in anderen Staaten: Entscheidungen werden in der EU praktisch umgesetzt – mit strukturierten Anerkennungsschritten. Mehr unter EU-Anerkennung.
  • Transparenz & Gläubigerschutz: Informations-, Mitwirkungs- und Anfechtungsmechanismen; standardisierte Kommunikation (Vorlagen).

Zuständigkeit: Der COMI als Dreh- & Angelpunkt

Der Centre of Main Interests (COMI) ist der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners. Er muss tatsächlich gelebt und belegt sein – als Gesamtbild aus:

  • Arbeit/Tätigkeit (Verträge, Rechnungen, Termine/Präsenz)
  • Wohnen/Alltag (Miet-/Nebenkostenbelege, Mitgliedschaften)
  • Finanzen/Steuern (Bank, Versicherungen, Steuernummer)
  • Anwesenheit (Reise-/Kalenderbelege)

Hybride Modelle sind möglich, wenn die Substanz in der Praxis belegbar ist. Details: COMI & Voraussetzungen.

Verfahrensarten & Koordination in der EU

Hauptverfahren

Eröffnet im COMI-Staat – zentrale Abwicklung. Grundlage für EU-weite Wirkung nach Anerkennung. Siehe EU-Insolvenzverfahren.

Sekundärverfahren

Möglich in weiteren EU-Staaten mit wesentlichem Vermögen. Ziel: geordnete Abwicklung vor Ort – koordiniert mit dem Hauptverfahren.

Vergleich/Insolvenzplan

Einmalbetrag, Raten, Mischformen – wirtschaftlicher Hebel bei Zustimmungslage. Mehr: Insolvenzplan.

Anerkennung & praktische Wirkung in Deutschland

  • Kerndokumente (Entscheidung/Order, relevante Auszüge) beglaubigt übersetzen – gebündelt, um Kosten zu senken.
  • Nachweispaket & Mitteilungen an Gläubiger, Vollstreckungsstellen, ggf. Register/Bonität – mit Sende-/Zugangsbelegen.
  • Fristen & Rückfragen aktiv steuern; Konsistenz von Namen, Beträgen, Aktenzeichen sichern.

Leitfaden: EU-Anerkennung · Irland-Spezifika: Anerkennung Irland → DE/EU

Rechte & Pflichten – worauf es rechtlich ankommt

  • Wahrheit & Vollständigkeit: vollständige Gläubigerliste, korrekte Beträge & Referenzen.
  • Mitwirkungspflichten: Unterlagen fristgerecht liefern, Rückfragen präzise beantworten.
  • Transparenz: keine Widersprüche zwischen COMI-Belegen, Anträgen und Kommunikation.
  • Gläubigerinformation: standardisierte Schreiben, einheitliche Rechtsgrundlagen (Muster).

Praxisfehler vermeiden: Was beachten? · Checkliste

EU-Insolvenzrecht & Irland – warum oft relevant

Irland bietet klar strukturierte Abläufe, zweisprachige Kommunikation (DE/EN via Globex) und flexible Plan-/Vergleichsoptionen. Ob Irland passt, zeigt der Vergleich DE vs. IE und die Seite EU-Insolvenz & Irland.

FAQ: EU-Insolvenzrecht

Gilt eine Entscheidung automatisch in Deutschland?

Für die praktische Wirkung sind regelmäßig beglaubigte Übersetzungen, ein vollständiges Nachweispaket und gezielte Mitteilungen erforderlich. Siehe Anerkennung.

Brauche ich zwingend einen dauerhaften Umzug für den COMI?

Nicht zwingend – entscheidend ist gelebte Substanz und Konsistenz der Belege. Mehr unter COMI & Voraussetzungen und ohne Umzug.

Müssen alle Unterlagen übersetzt werden?

Nein. In der Praxis genügen die erforderlichen Kerndokumente (Entscheidung/Order, relevante Auszüge) – gebündelt beauftragen. Mehr: Kosten.

Rechtssicher & EU-weit wirksam – mit Globex & Partner

Wir planen Ihren COMI, strukturieren Unterlagen, führen das Verfahren und setzen die EU-Anerkennung in Deutschland um – diskret, remote, zweisprachig.

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