Wissenswertes über:
Insolvenzrecht in Irland – die Grundlagen
Insolvenzrecht Irland – Grundlagen, Zuständigkeit & Anerkennung
Einordnung des irischen Insolvenzrechts für Privatpersonen – mit Fokus auf COMI/Zuständigkeit, Verfahrenswegen, Gläubigerkommunikation und der praktischen Anerkennung in Deutschland/EU. Kanzlei Globex & Partner begleitet deutschsprachig, strukturiert und rechtssicher.
Rechtlicher Rahmen – was für Sie relevant ist
- Zuständigkeit (COMI): Maßgeblich ist der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen mit einem tatsächlich gelebten Bezug nach Irland. Gesamtbild aus Arbeit/Tätigkeit, Wohnen/Alltag, Finanzen/Steuern und Anwesenheit. Voraussetzungen (COMI)
- Verfahrenswege: Standardverfahren und/oder Vergleich/Insolvenzplan (Einmalquote, Raten, Mischform).
- Gläubigerkommunikation: form- & fristsichere Mitteilungen, Nachweise, Übersetzungen. Vorlagen & Best Practices
- EU-Bezug: Für die praktische Wirkung in Deutschland/EU ist eine aktive gerichtliche Anerkennung mit beglaubigten Übersetzungen erforderlich. Überblick: EU-Anerkennung
Zuständigkeit in Irland – COMI sauber belegen
Ohne tragfähigen COMI-Nachweis drohen Verzögerungen oder Versagungen. Entscheidend ist ein konsistentes Gesamtbild:
- Tätigkeit: Arbeits-/Projektverträge, Honorarnachweise, Termine/Präsenz
- Wohnen/Alltag: Miet-/Untermietvertrag, Rechnungen, Mitgliedschaften
- Finanzen/Steuern: irisches Konto, Steuernummer, Versicherungen
- Anwesenheit: Reise-/Terminbelege, Kalender
Hybride Modelle (z. B. ohne dauerhaften Umzug) sind möglich, erfordern aber lückenlose Dokumentation.
Verfahrenswege & Optionen
Standardverfahren
Form- & fristgerechter Antrag, geordnete Akte, Rückfragen beantworten. Ergebnis: Entscheidung/Order → Anerkennung.
Vergleich / Insolvenzplan
Einmalquote, Raten oder Mischform – wirtschaftlich besser als die Alternative ohne Plan. Zustimmungslage & gerichtliche Bestätigung beachten.
Rechte & Pflichten – worauf es ankommt
- Wahrheit & Vollständigkeit: vollständige Gläubigerliste, Beträge, Aktenzeichen, Status.
- Mitwirkung: Unterlagen fristgerecht liefern, Rückfragen präzise beantworten.
- Dokumentation: Sende-/Zugangsbelege, Übersetzungsregister, Historie je Gläubiger.
- Transparenz: keine Widersprüche zwischen COMI-Belegen, Anträgen und Kommunikation.
Praxisleitfaden: Was beachten? · Gläubigerkommunikation
Übersetzungen & Anerkennung in Deutschland/EU
- Kerndokumente (Beschluss/Order, relevante Auszüge) beglaubigt übersetzen lassen – gebündelt, um Kosten zu senken.
- Mitteilungen an Gläubiger, Vollstreckungsorgane, ggf. Register/Schufa – mit Nachweispaket.
- Bonität schrittweise aktualisieren; Eingänge dokumentieren, nachhalten.
Mehr: Gerichtliche Anerkennung · EU-Anerkennung · Schuldenfrei
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Scheinsitzrisiko: COMI-Belege widersprüchlich oder lückenhaft
- Unnötige Übersetzungen: statt erforderliche Kerndokumente gebündelt
- Form-/Fristfehler: fehlende Sende-/Zugangsbelege, verspätete Antworten
- Unkoordinierte Kommunikation: Einzelmails ohne Standard & Nachweiskette
Best Practices: Checkliste · Kommunikationsvorlagen
FAQ: Insolvenzrecht Irland
Ist eine irische Privatinsolvenz für Deutsche legal?
Ja, bei korrekter Zuständigkeit (COMI) und gewahrter Form. Die praktische Wirkung in Deutschland/EU setzt eine aktive Anerkennung voraus.
Brauche ich zwingend einen irischen Anwalt?
Lokale Schritte können eine Mitwirkung in Irland erfordern. Globex & Partner prüft zunächst die Erfordernisse und koordiniert bei Bedarf eine geeignete Fachkanzlei. Mehr: Insolvenz Irland Anwalt.
Müssen alle Unterlagen übersetzt werden?
Nein. In der Regel genügen erforderliche Kerndokumente (Beschluss/Order, relevante Auszüge) in beglaubigter Übersetzung.
Einordnung zu Ihrem Fall – schnell & belastbar
Kanzlei Globex & Partner liefert COMI-Plan, Dokumentenarchitektur, fristsichere Antragstellung und setzt die Anerkennung in DE/EU um – diskret, remote, zweisprachig.
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