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Wissenswertes über:

Insolvenzrecht in Irland – die Grundlagen

Insolvenzrecht Irland – Grundlagen, Zuständigkeit & Anerkennung

Einordnung des irischen Insolvenzrechts für Privatpersonen – mit Fokus auf COMI/Zuständigkeit, Verfahrenswegen, Gläubigerkommunikation und der praktischen Anerkennung in Deutschland/EU. Kanzlei Globex & Partner begleitet deutschsprachig, strukturiert und rechtssicher.

Kostenlose Ersteinschätzung Zu den Grundlagen

Rechtlicher Rahmen – was für Sie relevant ist

  • Zuständigkeit (COMI): Maßgeblich ist der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen mit einem tatsächlich gelebten Bezug nach Irland. Gesamtbild aus Arbeit/Tätigkeit, Wohnen/Alltag, Finanzen/Steuern und Anwesenheit. Voraussetzungen (COMI)
  • Verfahrenswege: Standardverfahren und/oder Vergleich/Insolvenzplan (Einmalquote, Raten, Mischform).
  • Gläubigerkommunikation: form- & fristsichere Mitteilungen, Nachweise, Übersetzungen. Vorlagen & Best Practices
  • EU-Bezug: Für die praktische Wirkung in Deutschland/EU ist eine aktive gerichtliche Anerkennung mit beglaubigten Übersetzungen erforderlich. Überblick: EU-Anerkennung

Zuständigkeit in Irland – COMI sauber belegen

Ohne tragfähigen COMI-Nachweis drohen Verzögerungen oder Versagungen. Entscheidend ist ein konsistentes Gesamtbild:

  • Tätigkeit: Arbeits-/Projektverträge, Honorarnachweise, Termine/Präsenz
  • Wohnen/Alltag: Miet-/Untermietvertrag, Rechnungen, Mitgliedschaften
  • Finanzen/Steuern: irisches Konto, Steuernummer, Versicherungen
  • Anwesenheit: Reise-/Terminbelege, Kalender

Hybride Modelle (z. B. ohne dauerhaften Umzug) sind möglich, erfordern aber lückenlose Dokumentation.

Verfahrenswege & Optionen

Standardverfahren

Form- & fristgerechter Antrag, geordnete Akte, Rückfragen beantworten. Ergebnis: Entscheidung/Order → Anerkennung.

Ablauf & Schritte

Vergleich / Insolvenzplan

Einmalquote, Raten oder Mischform – wirtschaftlich besser als die Alternative ohne Plan. Zustimmungslage & gerichtliche Bestätigung beachten.

Plan/Details

Rechte & Pflichten – worauf es ankommt

  • Wahrheit & Vollständigkeit: vollständige Gläubigerliste, Beträge, Aktenzeichen, Status.
  • Mitwirkung: Unterlagen fristgerecht liefern, Rückfragen präzise beantworten.
  • Dokumentation: Sende-/Zugangsbelege, Übersetzungsregister, Historie je Gläubiger.
  • Transparenz: keine Widersprüche zwischen COMI-Belegen, Anträgen und Kommunikation.

Praxisleitfaden: Was beachten? · Gläubigerkommunikation

Übersetzungen & Anerkennung in Deutschland/EU

  • Kerndokumente (Beschluss/Order, relevante Auszüge) beglaubigt übersetzen lassen – gebündelt, um Kosten zu senken.
  • Mitteilungen an Gläubiger, Vollstreckungsorgane, ggf. Register/Schufa – mit Nachweispaket.
  • Bonität schrittweise aktualisieren; Eingänge dokumentieren, nachhalten.

Mehr: Gerichtliche Anerkennung · EU-Anerkennung · Schuldenfrei

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Scheinsitzrisiko: COMI-Belege widersprüchlich oder lückenhaft
  • Unnötige Übersetzungen: statt erforderliche Kerndokumente gebündelt
  • Form-/Fristfehler: fehlende Sende-/Zugangsbelege, verspätete Antworten
  • Unkoordinierte Kommunikation: Einzelmails ohne Standard & Nachweiskette

Best Practices: Checkliste · Kommunikationsvorlagen

FAQ: Insolvenzrecht Irland

Ist eine irische Privatinsolvenz für Deutsche legal?

Ja, bei korrekter Zuständigkeit (COMI) und gewahrter Form. Die praktische Wirkung in Deutschland/EU setzt eine aktive Anerkennung voraus.

Brauche ich zwingend einen irischen Anwalt?

Lokale Schritte können eine Mitwirkung in Irland erfordern. Globex & Partner prüft zunächst die Erfordernisse und koordiniert bei Bedarf eine geeignete Fachkanzlei. Mehr: Insolvenz Irland Anwalt.

Müssen alle Unterlagen übersetzt werden?

Nein. In der Regel genügen erforderliche Kerndokumente (Beschluss/Order, relevante Auszüge) in beglaubigter Übersetzung.

Einordnung zu Ihrem Fall – schnell & belastbar

Kanzlei Globex & Partner liefert COMI-Plan, Dokumentenarchitektur, fristsichere Antragstellung und setzt die Anerkennung in DE/EU um – diskret, remote, zweisprachig.

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