FAQ privatinsolvenz-irland.de:
FAQ – Privatinsolvenz in Irland & EU-Insolvenz
Die wichtigsten Fragen zur Privatinsolvenz in Irland, zur EU-Insolvenz, zur Anerkennung in Deutschland/EU, Kosten, Dauer, Voraussetzungen (COMI) sowie zur Insolvenz im Ausland. Antworten aus der Praxis – klar, kurz, rechtssicher begleitet durch Kanzlei GlobeX & Partner.
Allgemeines
Ist eine Insolvenz im Ausland (z. B. Irland) legal und wird sie in Deutschland anerkannt?
Ja, wenn Zuständigkeit und Verfahren korrekt sind (u. a. COMI/Wohnsitz, gerichtlicher Beschluss, formale Nachweise). Details zur Anerkennung finden Sie unter Legalität & Anerkennung sowie EU-Anerkennung.
Was ist der Unterschied zwischen EU-Insolvenz und deutscher Privatinsolvenz?
Es unterscheiden sich Voraussetzungen, Dauer, Nachweiserfordernisse und die Frage der EU-weiten Anerkennung. Den Überblick bietet Irland vs. Deutschland und die EU-Insolvenz-Grundlagen.
Voraussetzungen & COMI
Welche Voraussetzungen gelten für die Privatinsolvenz in Irland?
Nachweise zu Lebensmittelpunkt/COMI, Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten sind zentral. Die vollständige Übersicht steht unter Voraussetzungen und in der Checkliste.
Was gilt als akzeptierter COMI-Nachweis?
U. a. Miet-/Arbeitsverträge, Rechnungen, Bankbelege, Steuer-/Versicherungsnachweise. Welche Nachweise in Ihrem Fall sinnvoll sind, klären wir in der Ersteinschätzung.
Ablauf, Dauer & Kosten
Wie läuft die Privatinsolvenz in Irland Schritt für Schritt ab?
Von der Vorprüfung über Antrag, Gericht und Gläubigerkommunikation bis zur Restschuldbefreiung – kompakt unter Ablauf.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die gesetzliche Wohlverhaltensperiode beträgt in Irland genau 12 Monate. Hinzu kommen Vorbereitungszeit (Unterlagen, Antrag) und die Anerkennung in Deutschland/EU (weitere Wochen). Realistische Zeitachsen und Beschleuniger: Dauer.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Gerichtsgebühren, anwaltliche Begleitung, ggf. Übersetzungen und Nebenkosten. Transparenz und Sparpotenziale: Kosten.
Anerkennung & Recht
Wann ist die Restschuldbefreiung aus Irland in Deutschland wirksam?
Nach Ablauf der 12 Monate und wenn Zuständigkeit/Form eingehalten wurden sowie ein entsprechender Beschluss vorliegt. Näheres unter gerichtliche Anerkennung und EU-Anerkennung.
Kostenlose Ersteinschätzung – diskret & unverbindlich
Kanzlei GlobeX & Partner prüft Ihre Eignung, klärt Fragen zu Voraussetzungen, Kosten, Dauer und zur EU-Anerkennung.